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FAQ

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Muss ich die Ferien tatsächlich beziehen?

Denn angesichts der vom BAG empfohlenen Verhaltensregeln dürften diese Ferien relativ eintönig werden.

Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner (SRF/DRS) sagt dazu:

  • Den Zeitpunkt derFerien bestimmt der Arbeitgeber. Normalerweise muss er Ferien mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten anordnen. In dieser besonderen Situation können Ferien jedoch auch kurzfristig angeordnet werden. Arbeitgeber können beispielsweise verlangen, dass ihre Angestellten Ferien vom Vorjahr jetzt beziehen. Allerdings können sie nicht verlangen, dass Angestellte während der Corona-Krise ihre gesamten Ferien für dieses Jahr beziehen, sondern maximal so viele Tage oder Wochen, wie ihnen pro rata temporis zustehen.
  • Viele Angestellte möchten für April oder Maigeplante Ferien lieber nicht beziehen. Dies ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber mit einer Verschiebung einverstanden ist. Ist das nicht der Fall, müssen geplante Ferien bezogen werden.

Quelle: https://www.srf.ch/news/schweiz/rechtliche-fragen-zu-corona-muss-ich-jetzt-die-ganzen-ferien-beziehen