AGB
Schweiz
§1 Allgemeines
- Die Startup Academy Schweiz ist ein gemeinnütziger Verein, nachfolgend Startup Academy genannt.
- Die Leistungen richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nachfolgend wird dieser/e Vertragspartner/in selbständige Person genannt.
§2 Leistungsbeschreibung
- Gegenstand sind Leistungen im Rahmen eines strukturierten Begleitprozesses.
- Je nach gewähltem Leistungsumfang ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Die angebotenen Leistungen und Preise sind unter startup-academy.ch einsehbar und können jederzeit angepasst werden.
§3 Verwendungszweck
- Die Nutzung des Angebots für ungesetzliche oder in diesem Vertrag ausgeschlossene Zwecke ist unzulässig.
- Die selbständige Person verpflichtet sich insbesondere, die Leistungen nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder andere Nutzer der Infrastruktur stören.
- Die selbständige Person unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur der Startup Academy oder anderer Nutzer durch Hacking oder ähnliche Methoden zu erhalten.
- Die selbständige Person bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
- Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, SPAM-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
- Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und ausserhalb der Startup Academy;
- Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;
- Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Bilder, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn die selbständige Person ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
- Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
- illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
- Abhalten oder Behinderung anderer Nutzer vom Zugang und der Anwendung der Services und Infrastruktur;
- unrechtmässige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.
§4 Vertragsabschluss
- Mit der Buchung durch die selbständige Person kommt ein Vertrag mit der Startup Academy entsprechend des von der selbständigen Person gewählten Angebots zustande.
§5 Tarife und Zahlungsmodalitäten
- Die Preise sind Bruttopreise ohne die jeweils gesetzlichen gültige Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten.
- Der monatliche Betrag ist spätestens 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. Die selbständige Person hat die Zahlung per Rechnung oder elektronisch auf das angegebene Konto der Startup Academy zu leisten. Massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Startup Academy.
§6 Dauer des Vertrages, Kündigung
- Das Vertragsverhältnis ist auf maximal 24 Monate befristet. Der Vertrag ist jeweils auf das Ende des folgenden Monats schriftlich kündbar.
- Die Startup Academy kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn die selbständige Person mit ihren Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten im Rahmen des Begleitprogramms in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.
- Die selbständige Person kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
§7 Datenschutz, Haftung, Versicherung
- Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in der Schweiz gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
- Die selbständige Person erklärt ihr Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern und in der Cloud gespeichert werden.
- Der selbständigen Person steht das Recht zu, ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Startup Academy verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten der selbständigen Person.
- In allen Fällen, in denen die Startup Academy im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Startup Academy nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen.
- Die Startup Academy übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten die selbständige Person, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch die selbständige Person. Die selbständige Person ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstösse im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Startup Academy unterbleiben.
- Sofern die Startup Academy von derartigen Rechtsverstössen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstosses hält die selbständige Person die Startup Academy von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die selbständige Person ersetzt der Startup Academy die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Startup Academy von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
- Die Startup Academy übernimmt keine Gewähr bei Verlust oder Diebstahl in einer Startup Academy Räumlichkeit. Jede selbständige Person ist für die Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Diebstahl in der Startup Academy wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der selbständigen Person. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§8 Schlussbestimmungen
- Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
- Zwischen Startup Academy und der selbständigen Person gelten ausschliesslich diese Nutzungsbedingungen.
- Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben ist der Gerichtsstand in Basel-Stadt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Basel, Oktober 2020
§1 Allgemeines
1 Die Startup Academy Basel ist ein gemeinnütziger Verein, nachfolgend Startup Academy genannt.
2 Die Leistungen richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nachfolgend wird sie Vertragspartei genannt.
§2 Leistungsbeschreibung
1 Gegenstand sind Leistungen im Rahmen des Coworking.
2 Je nach gewähltem Leistungsumfang ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Die angebotenen Leistungen und Preise sind unter startup-academy.ch einsehbar und können jederzeit angepasst werden.
3 Der Sitzungsraum darf durch die Vertragspartei nur für die im Vertrag bezeichneten Leistungen und die angegebenen Zwecke benutzt werden. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt die Startup Academy zur umgehenden Vertragsauflösung.
4 Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.
5 Die Startup Academy kann Veranstaltungen in den gemeinschaftlichen Räumlichkeiten durchführen ohne den Coworking-Betrieb dadurch erheblich einzuschränken.
6 Die Coworking Sitzplätze sind ausgerüstet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Lampe und WLAN.
7 Die Bereitstellung der IT-Infrastruktur beruht grundsätzlich auf «best effort». Die Startup Academy kann keinerlei Haftung für unbefugte Zugriffe auf die Infrastruktur der selbständigen Person übernehmen.
8 Die Startup Academy ist verpflichtet, den Coworking Space in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Allfällige Mängel sind der Startup Academy zu melden:
a Bei plötzlich auftretenden Mängeln, welche einen unaufschiebbaren Notfall darstellen, ist die Vertragspartei angehalten, sofort das Personal der Startup Academy zu informieren bzw. bei deren Abwesenheit, die unbedingt notwendigen Vorkehrungen zur Abwendung von Folgeschäden, soweit möglich und zumutbar, selbst zu treffen oder treffen zu lassen. Im Unterlassungsfall haftet die Vertragspartei für Folgeschäden.
b Die Startup Academy ist berechtigt, in den Coworking Spaces und an den dazugehörenden Einrichtungen und Installationen sowie in und an den allgemeinen Gebäudeteilen unter Einhaltung einer dem Umfang angemessenen Anzeigefrist erforderliche Reparaturen, Anpassungen und Renovationen ungehindert auszuführen.
c Die für die Sacherhaltung notwendigen, unaufschiebbaren Arbeiten hat die Vertragspartei jederzeit zu dulden. Verweigert er den Handwerkern den Zugang zu den Coworking Spaces, kann er für allfällige Mehrkosten und Folgeschäden haftbar gemacht werden.
§3 Verwendungszweck
1 Die Nutzung des Angebots für ungesetzliche oder in diesem Vertrag ausgeschlossene Zwecke ist unzulässig.
2 Die Vertragspartei verpflichtet sich insbesondere, die Leistungen nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder andere Nutzer der Infrastruktur stören.
3 Die Vertragspartei unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur der Startup Academy oder anderer Nutzer durch Hacking oder ähnliche Methoden zu erhalten.
4 Die Vertragspartei bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, SPAM-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
b Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und ausserhalb der Startup Academy;
c Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;
d Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Bilder, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn die Vertragspartei ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
e Verbreitung von Daten, Viren, Trojaner, Würmern, Bots oder sonstiger Schadsoftware enthalten;
f illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
g Abhalten oder Behinderung anderer Nutzer vom Zugang und der Anwendung der Services und Infrastruktur;
h unrechtmässige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.
5 Für Flex-Desk-Angebote ist die Vertragspartei dazu verpflichtet, die benutzten Tische am Ende des Nutzungszeitraumes komplett zu räumen. Bei der Nutzung eines Fix-Desk-Angebotes können auf den verfügbaren Flächen permanent persönliche Gegenstände platziert werden.
6 Vertragsparteien mit fest zugeordneten Flächen (z.B. Team Offices im 5. Stock) können das Mobiliar mit eigenen Einrichtungsgegenständen ergänzen.
7 Abfälle jeglicher Art dürfen nur an den von Startup Academy bezeichneten Orten und in zweckmässiger Weise deponiert werden.
8 Die Startup Academy bzw. die Gebäudeverwaltung oder deren Vertreter sind unter 48-stündiger Voranzeige berechtigt, auch exklusiv zur Verfügung gestellte und abschliessbare Flächen zu betreten, um die Wahrung ihrer Interessen sicherzustellen. Vorbehalten bleiben Fälle von Dringlichkeit, in welchen die Voranzeigefrist entfällt.
§4 Zugangsbedingungen
1 Der Zugang zum Coworking ist während den Kernöffnungszeiten, täglich von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr möglich. Die Vertragspartei erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an. Weitere Öffnungszeiten ausserhalb der Kernöffnungszeiten sind vertraglich zusätzlich zu regeln.
2 Je nach Angebot ist die Vertragspartei dazu verpflichtet, den Aufenthalt im Coworking mit Zutrittskarten in Halbtagesschritten beim Startup Academy Team zu registrieren.
§5 Vertragsabschluss
1 Mit der Buchung durch die Vertragspartei kommt ein Vertrag mit der Startup Academy entsprechend des von der selbständigen Person gewählten Angebots zustande.
§6 Tarife und Zahlungsmodalitäten
1 Die Preise sind Bruttopreise ohne die jeweils gesetzlich-gültige Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten.
2 Der monatliche Betrag ist spätestens 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. Die Vertragspartei hat die Zahlung per Rechnung oder elektronisch auf das angegebene Konto der Startup Academy zu leisten. Massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Startup Academy.
§7 Dauer des Vertrages, Kündigung
1 Das Vertragsverhältnis ist unbefristet. Die Kündigungsfrist hängt von dem Typ des bezogenen Angebotes ab: Das Angebot «Nomad Flex-Desk» ist sofort kündbar, «Camper Flex-Desk» ist jeweils auf das Ende des folgenden Monats kündbar und «Camper Fix-Desk» beinhaltet eine dreimonatige Kündigungsfrist.
2 Die Startup Academy kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn die Vertragspartei mit ihren Zahlungsverpflichtungen mehrfach in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten im Rahmen des Begleitprogramms in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.
3 Die Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihr die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
4 Die Rückgabe der vollständig geräumten und gereinigten Flächen des Vertragsverhältnisses muss mit allen Schlüsseln bis spätestens am letzten Tag des Vertragsverhältnisses um 12:00 Uhr erfolgen.
§8 Datenschutz, Haftung, Versicherung
1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in der Schweiz gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis gem. § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
2 Die Vertragspartei erklärt ihr Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern und in der Cloud gespeichert werden.
3 Der selbständigen Person steht das Recht zu, ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Startup Academy verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten der selbständigen Person.
4 Die personenbezogenen Daten, welche im Zusammenhang mit der Nutzung des Coworking von Startup Academy erhoben werden, werden gemäss der Datenschutzerklärung der Startup Academy ( https://startup-academy.ch/datenschutz/ ), verarbeitet.
5 Die Startup Academy kann die Firmennamen der selbständigen Personen auf verschiedenen Kanälen veröffentlichen. Falls das nicht erwünscht ist, muss die Startup Academy darüber durch die Vertragspartei informiert werden.
6 In allen Fällen, in denen die Startup Academy im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Startup Academy nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen.
7 Die Startup Academy übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten die Vertragspartei, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch die Vertragspartei. Die Vertragspartei ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstösse im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Startup Academy unterbleiben.
8 Sofern die Startup Academy von derartigen Rechtsverstössen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstosses hält die Vertragspartei die Startup Academy von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Vertragspartei ersetzt der Startup Academy die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Startup Academy von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
9 Die Startup Academy übernimmt keine Gewähr bei Verlust oder Diebstahl in einer Coworking-Räumlichkeit. Jede Vertragspartei ist für die Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Diebstahl im Coworking-Bereich wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der selbständigen Person. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
10 Im Falle von exklusiv genutzten Flächen wie den Team-Offices im 5. Stock wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Im Übergabeprotokoll werden die zur Verfügung gestellten Schlüssel protokolliert. Ein Verlust einer dieser Schlüssel ist unverzüglich bei der Startup Academy zu melden. Verlorene Schlüssel müssen von der selbständigen Person auf eigene Kosten ersetzt werden.
11 Die Vertragspartei ist dazu verpflichtet, die Coworking Spaces mit aller Sorgfalt gemäss Gebrauchszweck zu behandeln und in gutem Zustand zu halten. Die Vertragspartei haftet für Schäden, welche durch vertragswidrige Benutzung entstehen.
12 Die Vertragspartei trägt das Risiko für sämtliche Schäden an ihren Einrichtungen und Installationen sowie eingebrachten Waren entstehend durch Feuer, Wasser, Explosion, Feuchtigkeit, Einbruch, Diebstahl, usw. Die Vertragspartei schliesst entsprechende Versicherungen auf ihre eigenen Kosten ab.
§9 Schlussbestimmungen
1 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2 Zwischen Startup Academy und der selbständigen Person gelten ausschliesslich diese AGBs.
3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben ist der Gerichtsstand in Basel-Stadt.
4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Basel, März 2021